Beratung
Nach § 7a SGB XI gibt es seit dem 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Sollte die erforderliche Beratung nicht zugänglich sein, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einen Beratungsgutschein ausstellen lassen.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten von Beratungsstellen in Oldenburg, die bei verschiedenen Problemen im Falle einer Demenzerkrankung weiterhelfen.
Der Beratungsbedarf bei Demenz ist spezifisch. Er umfasst die Unsicherheit bei der Erkennung der Krankheit und betrifft alltagspraktische, psychosoziale, psychologische und rechtliche Aspekte, sowie die Notwendigkeit einer Navigationshilfe im Dschungel der Dienstleistungs-Angebote, die bei der Demenzversorgung wichtig sind.
Demenzberatung muss Folgendes berücksichtigen:
- Es sind meist nicht die Betroffenen, die Beratung suchen, sondern die pflegenden Angehörigen, die im sozialen Umfeld die durch die Erkrankung entstehenden Defizite auffangen müssen. Sie sind zuständig für die Versorgungsplanung und sind damit oft völlig überfordert.
- Wichtig ist eine leicht zugängliche, niedrigschwellige Beratung, um im Frühstadium der Erkrankung Rat und Hilfe zu finden.
- Da das soziale Umfeld bei der Versorgung eine tragende Säule ist und die Kapazitäten mit bedacht werden müssen, ist oft auch aufsuchende Beratung notwendig.
- Es ergibt sich zudem die Notwendigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit (Fallbesprechungen oder Case Management), um im Einzelfall die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Beratung (nicht nur) bei Demenz muss neutral und unabhängig sein. Es ist wichtig, dass der individuelle Bedarf des Klienten im Fokus steht. Wirtschaftliche Eigeninteressen von Beratern können dabei ein Hindernis sein.
Online-Beratung:
Die Internetseite "pflegen-und-leben.de" bietet eine psychologische Online-Beratung für pflegende Angehörige zur Unterstützung bei seelischer Belastung durch den Pflegealltag. Dieses Angebot wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.