Rechtliche Aspekte
Das Recht auf Selbstbestimmung gehört zu den Grundrechten und zur Würde des Menschen. Um auch für den Fall einer Demenzerkrankung dieses Recht zu sichern, sollte jeder Mensch vorsorglich ein paar Entscheidungen treffen - und zwar so lange er oder sie noch gesund ist und es keinen Zweifel am Vollbesitz der geistigen Kräfte geben kann.
1. Vorsorgevollmacht
(setzt Geschäftsfähigkeit und vorhandene Vertrauensperson(en) voraus),
2. Betreuungsverfügung
(es kann ebenfalls notiert und darüber verfügt werden, wer in gar keinem Fall für die Betreuung eingesetzt werden soll, Wünsche für die Lebensgestaltung enthalten sowie eine rechtliche Betreuungsperson festlegen),
3.Patientenverfügung
(sichert neben 1 +2 den Willen der Patienten bezüglich medizinischer Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen ab).
4. Testament
Zu 1-3 siehe auch: Informationsmaterialen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Beratungsstellen zu diesem Thema in Oldenburg:
Betreuungsstelle der Stadt,
Tel.: 0441/235-2503,
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Betreuungsverein des Sozialdienstes kath. Frauen e.V.(SKF),
Tel.: 0441/25024 und 25055,
offene Sprechstunde: Di 10.00 - 12.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung
Die Haftpflicht ist ebenfalls ein wichtiger rechtlicher Aspekt. Menschen mit Demenz können gefährliche Situation falsch einschätzen und dadurch Schäden mit weitreichenden Folgen verursachen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Infoblättern der Deutschen Alzheimer Gesellschaft siehe:
Infoblatt Haftpflicht,
Infoblatt Autofahren