Sozialrecht - das steht Ihnen zu

Im Falle einer Demenzerkrankung muss niemand die Bürde ganz allein tragen. Wie bei jeder anderen Erkrankung auch ergeben sich aus dem Sozialrecht gesetzliche Leistungsansprüche gegenüber verschiedenen Leistungsträgern, z.B. der Pflegeversicherung. In welchem Umfang Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt vom individuellen Hilfebedarf ab. Dieser muss zuvor durch die Leistungsträger anerkannt werden. In jedem Fall müssen die Leistungen von den Betroffenen oder ihren Angehörigen, bzw.den  rechtlichen Vertretern beantragt werden. Unterstützung bei der Beantragung erhält man bei den verschiedenen Beratungsstellen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit, frist- und formgerecht einen Widerspruch einzulegen. Im Untermenue auf der linken Leiste finden Sie die wichtigsten Leistungsträger, die im Falle einer Demenzerkrankung in Frage kommen.
   
Hintergrund: Eine Demenzerkrankung hat zur Folge, dass bei der Bewältigung des Alltags im Laufe der Zeit zunehemend Hilfen benötigt werden. Auch wenn in vielen Familien die Motivation groß ist, die notwendige Unterstützung im Alltag selbst zu leisten, sollte möglichst frühzeitig auch professionelle Hilfe hinzugezogen werden. Schon allein, um wichtige fachliche Informationen zu erhalten. Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die Pflegende an ihre eigenen Leistungsgrenzen bringen kann. Nicht selten werden Angehörige unter der enormen Belastung selbst krank. Professionelle Hilfen im ambulanten Bereich tragen dazu bei, dass die Pflege in der eigenen Häuslichkeit über einen längeren Zeitraum geleistet werden kann. In vielen Fällen ersparen sie den Umzug in ein Heim. Pflegende Angehörige sollten daher nicht zögern, die Hilfen, die ihnen gesetzlich zustehen, auch in Anspruch zu nehmen. 
 
Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e. V. · Lindenstraße 12 a · 26123 Oldenburg · Tel.: 0441/926 69 39 · E-Mail: info@alzheimer-oldenburg.de
nach oben