Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen vorübergehend nicht gesichert ist, kann Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ein Ausweg sein. Diese Lösung kommt in Frage, z.B.
- wenn der oder die pflegende Angehörige erkrankt, erschöpft oder auf Reisen ist,
- nach einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person,
- wenn die Grenzen der häuslichen Versorgung erreicht sind, also beim Übergang zu einer dauerhaften Heimunterbringung; wobei die Kurzzeitpflege sehr gut als Probewohnen in diesem Heim genutzt werden kann.
Für die Kurzzeitpflege stehen separate Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Ab Seite 40 finden Sie aktuelle Angaben "Pflegeleistungen zum Nachschlagen".