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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine besondere Leistung der Pflegeversicherung. Sie kann beantragt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind und deswegen Pflege und Betreuung von einer Ersatzperson übernommen werden muss. Im Rahmen der ambulanten Leistungen ist dieser Posten besonders interessant, weil er sehr flexibel verwendet werden kann. Z.B. können verlässliche Nachbarn oder Bekannte (allerdings nicht für nahe Angehörige wie Kinder oder Enkel) mit einem kleinen Entgeld belohnt werden. Verhinderungspflege kann auch für einen betreuten Urlaub oder für die Tagespflege eingesetzt werden.

In der Broschüre "Pflegeleistungen zum Nachschlagen" des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie ab Seite 23 zusammengefasste Informationen.