Ambulante Dienste

Ambulante Pflegedienste bieten ein breites Spektrum an Hilfeleistungen im häuslichen Bereich. Sie können mit den Kostenträgern (Pflegeversicherung, Sozialamt) die üblichen Leistungen abrechnen, die Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zustehen.

Wir haben für Sie eine tabellarische Übersicht  »ambulante Pflegedienste« in Oldenburg erstellt. Sie enthält außer den Kontaktdaten einige Informationen zum Leistungsspektrum der Dienste. Weitere Informationen finden Sie z.B. unter AOK Pflegenavigator. 

Bei der Auswahl eines Pflegedienstes soll Ihnen unsere Checkliste eine Orientierungshilfe geben. Entscheiden Sie selbst, welche der Kriterien Ihnen persönlich wichtig erscheinen. 

Bei den Hilfsangeboten durch die ambulanten Dienste unterscheidet man im wesentlichen:

  • Behandlungspflege (z.B. Insulin-Spritzen, Anziehen von Kompressionsstrümpfen) wird vom Arzt verschrieben und ist auch ohne Anerkennung eines Pflegebedarfes möglich. Sie muss durch eine Fachkraft erfolgen und wird nicht mit der Pflegeversicherung, sondern mit der Krankenkasse abgerechnet.
  • Pflege, die meist nach einzelnen Verrichtungen (Modulen) abgerechnet wird (z.B. kleine und große Körperwäsche, Darm- und Blasenentleerung, Kämmen, Ankleiden usw., plus Anfahrtspauschale). Diese Leistungen werden bei Demenzerkrankungen meist erst im späteren Stadium in Anspruch genommen.
  • Betreuung, die nach Stunden abgerechnet wird (Einzel- oder Gruppenbetreuung, auch Fahrdienste, z.B. Begleitung zum Arzt sind möglich). Hierbei handelt es sich um Leistungen, die auch schon im frühen Stadium der Demenzerkrankung wichtig sein können.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung usw.), die ebenfalls nach Stunden abgerechnet werden. Bitte beachten: Mit der Pflegeversicherung können hauswirtschaftliche Leistungen nur dann abgerechnet werden, wenn ein anerkannter ambulanter Dienst diese Leistungen erbringt. Oftmals werden hauswirtschaftliche Leistungen dort aber nur für eigene Pflegepatienten oder auch gar nicht angeboten. Private Haushaltshilfen müssen privat bezahlt werden.
  • Die Kostensätze der ambulanten Pflegedienste sind übrigens nicht frei verhandelbar; sie werden durch die Pflegeversicherung vorgeschrieben. Unterschiede ergeben sich daraus, dass die Pflegeversicherung bestimmte Kriterien, wie z.B. die Fachquote beim Personal, in einem Punktesystem bewertet und den Kostensätzen, die dieser Pflegedienst mit der Pflegeversicherung abrechnen darf, zugrundelegt. Bitte beachten Sie auch die Menuepunkte: «Entlastung durch Ehrenamtliche», und »Tagespflege«. Diese Angebote sind in besonderer Weise auf die Versorgung von Menschen mit Demenz im häuslichen Bereich zugeschnitten und werden finanziell besonders gefördert.
 
Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e. V. · Lindenstraße 12 a · 26123 Oldenburg · Tel.: 0441/926 69 39 · E-Mail: info@alzheimer-oldenburg.de
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