Kurzzeitpflege

Wenn die häusliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen vorübergehend nicht gesichert ist, kann Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung ein Ausweg sein. Diese Lösung kommt in Frage, z.B.

  • wenn der oder die pflegende Angehörige erkrankt, erschöpft oder auf Reisen ist,
  • nach einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person,
  • wenn die Grenzen der häuslichen Versorgung erreicht sind, also beim Übergang zu einer dauerhaften Heimunterbringung; wobei die Kurzzeitpflege sehr gut als Probewohnen in diesem Heim genutzt werden kann.
Für die Kurzzeitpflege stehen separate Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Die Höhe dieser Leistungen ist bei den Pflegegraden 2,3,4, und 5 gleich, und zwar 1612 € im Jahr. Die Nutzung ist auf max. 4 Wochen/Jahr begrenzt. Zusätzlich können die Leistungen für Verhinderungspflege (ebenfalls 1612 € im Jahr) vollständig für die Kurzzeitpflege umgewidmet werden (dann ist die Nutzung auf max. 8 Wochen/Jahr begrenzt). – Dabei ist aber zu bedenken, dass der vorübergehende Aufenthalt in einem Heim für Menschen mit Demenz sehr belastend sein kann. Auch sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten teilweise beachtlich hoch und müssen grundsätzlich selbst getragen werden. In Oldenburg liegen diese sog. Hotelkosten zwischen 1.000 und 1.500€): - Kosten für U&V ca. 17,30 € bis 21,75 € je Tag - Investitionskosten ca. 11,27 € bis 28,59 € je Tag Kurzzeitpflege kann grundsätzlich von jedem Pflegeheim geleistet werden. Tatsächlich ist die Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz oft sehr schwierig, da die Heime voll belegt sind. In Oldenburg kann die Suche nach einem freien Kurzzeitpflegeplatz manchmal bis weit in das Umland führen. Eine separate Kurzzeitpflege-Einrichtung könnte die Angebotslage verbessern. Weitere Informationen erhalten Sie im Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt. TIPP: Wenn die Pflegeperson vorübergehend ersetzt werden muss, können 50% der Leistungen für die Kurzzeitpflege alternativ auch zu "Verhinderungspflege" umgewidmet werden, was sehr flexible Lösungen ermöglicht.
 
Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e. V. · Lindenstraße 12 a · 26123 Oldenburg · Tel.: 0441/926 69 39 · E-Mail: info@alzheimer-oldenburg.de
nach oben