Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine besondere Leistung der Pflegeversicherung. Sie kann beantragt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind und deswegen Pflege und Betreuung von einer Ersatzperson übernommen werden muss. Im Rahmen der ambulanten Leistungen ist dieser Posten besonders interessant, weil er sehr flexibel verwendet werden kann. Z.B. können verlässliche Nachbarn oder Bekannte (allerdings nicht für nahe Angehörige wie Kinder oder Enkel)mit einem kleinen Obulus belohnt werden. Verhinderungspflege kann auch für einen betreuten Urlaub oder für die Tagespflege eingesetzt werden, sogar für die vorübergehende Unterbringung in einem anderen Haushalt.

Die Höhe der Leistung: bis zu 1.612,- € Verhinderungspflege stehen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Zusätzlich können 50 % der Leistungen fur Kurzzzeitpflege d.h. 806 €/Jahr zu "Verhinderungspflege umgewidmet werden. 
Insgesamt sind also max. 2.418 € pro Kalenderjahr möglich.
 
Voraussetzung : Anerkennung eines Pflegegrades, ab mindestens PG 2. Die Pflege muss bereits seit mindestens einem halben Jahr geleistet worden sein, bevor Verhinderungspflege möglich ist.

Wichtig: Beachten Sie den Unterschied
 
  • Bei der Nutzung als tageweise Verhinderungspflege (d.h. mehr als 8 Std.), wird das Pflegegeld um 50% gekürzt. Es können maximal 6 Wochen abgerechnet werden.
  • Bei der Nutzung als stundenweise Verhinderungspflege gibt es keine Abzüge. Es ist z.B. auch möglich, monatlich ca. 200 € für frei wählbare Ersatzpersonen einzuplanen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Verhinderungspflege können nur für das laufende Kalenderjahr genutzt genutzt und nicht in das Folgejahr übertragen werden.
 
Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e. V. · Lindenstraße 12 a · 26123 Oldenburg · Tel.: 0441/926 69 39 · E-Mail: info@alzheimer-oldenburg.de
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